headerphoto

Die fondsgebundene Rentenversicherung zur Altersvorsorge

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Variante der Kapitalversicherungen. Die monatlichen bzw. jährlichen Beiträge des Versicherungsnehmers werden bei der fondsgebundenen Rentenversicherung in Investmentfonds angelegt.

Der Investmentfonds besteht aus verschiedenen Vermögenswerten in Form von Aktien, festverzinslichen Wertpapieren oder Immobilien.

Die Kapitalanlagegesellschaft investiert die Gelder der einzelnen Anleger gesammelt in diese Vermögenswerte, so dass jeder der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen ist.

Die Investition in verschiedene Werte gewährleistet die Risikostreuung, die beispielsweise bei einer reinen Aktienanlage nicht gegeben wäre.

Der Anleger hat das Recht auf Beteiligung am Ertrag des Investmentfonds. Die fondsgebundene Rentenversicherung investiert überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere.

Durch die Beteiligung an einem solchen Investmentfonds hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit von Beginn der Beitragszahlungen bis zur Fälligkeit der Versicherung aktiv von der Entwicklung des Investmentfonds in Form von Wertsteigerungen zu profitieren.

Allerdings unterliegt der Fonds auch der Gefahr der Wertminderung, je nach Börsenkurs und Entwicklung des Fonds.

Da die Wertentwicklung der fondsgebundenen Rentenversicherung daher nicht im Voraus ermittelt werden kann, ist bei Abschluß der Versicherung kein bestimmter Garantiebetrag festzulegen.

Allerdings garantieren zertifizierte fondsgebundene Rentenversicherungen zu Beginn der Rentenzahlungen, dass zumindest die Auszahlung der eingezahlten Beiträge gewährleistet ist, so dass die versicherte Person nicht das Risiko eines Totalverlustes tragen muss.

Die Fälligkeit der Versicherungsleistung wird üblicherweise vertraglich festgelegt und kann auch zeitlich unabhängig von dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Anspruch genommen werden.

So hat der Versicherungsnehmer bei der fondsgebundenen Rentenversicherung die Möglichkeit den Zeitpunkt der Versicherungsleistungen individuell zu bestimmen.

Die Versicherungsleistung sieht je nach vertraglicher Ausgestaltung die Rentenzahlung ein Leben lang oder auf befristete Zeit wahlweise in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beträgen vor.

Die Auszahlung der Versicherungsleistung in einer Summe ist bei der fondsgebundenen Rentenversicherung generell nicht vorgesehen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist bei entsprechender Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers zu empfehlen.

Desweiteren sollten Versluste aufgrund negativer Fondsentwicklungen einkalkuliert werden, so dass ein ausreichendes Vermögen für den Altersruhestand trotzdem gewärleistet ist.